Artikel im Bekanntmachungsblatt KW 50

Carolin Usner-Reinhard, Ortsvorsteherin Samstag, 23. Dezember 2023 von Carolin Usner-Reinhard, Ortsvorsteherin

Artikel im Bekanntmachungsblatt KW 51

Die Ortsvorsteherin informiert

Vertretung

Vom 17.12.2023 bis einschließlich 23.12.2023 befinde ich mich in Urlaub. Die Amtsgeschäfte führt in dieser Zeit mein Stellvertreter Martin Wannemacher. Er ist in dringenden Fällen zu erreichen unter 06803/99307!

Die Ortsvorsteherin informiert

Ich wünsche Ihnen allen schöne Weihnachtsfeiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Hinter uns allen liegt ein aufregendes 2023, das sicherlich mit vielen Höhen aber auch Tiefen verbunden war.

Es kommt nun die Zeit, ein wenig inne zu halten, sich etwas zu entspannen und neue Kraft zu tanken!

Ich darf mich für alle Anregungen, Ideen und auch kritische Anmerkungen sowie für die viele Unterstützung herzlich bedanken! Verbringen Sie im Kreise Ihrer Lieben ein paar schöne Stunden, für das neue Jahr wünsche ich uns allen vor allem Gesundheit!

Herzlichst Ihre Ortsvorsteherin Carolin Usner-Reinhard

Neuer Anbieter des amtlichen Bekanntmachungsblattes

Ab dem 1.1.2024 wird das Mitteilungsblatt vom Verlag MType-Media aus Saarbrücken gedruckt. Für das Einreichen von Artikeln von Vereinen, Kirchen, Parteien, Institutionen:

Text als Emailtext oder Word-Datei sowie hochauflösender Fotos an mbt@mtypemedia.de senden.

Schreiben Sie bitte auch dazu, unter welcher Rubrik und in welcher Kalenderwoche Ihr Artikel erscheinen soll. Redaktionsschluss ist montags um 9.00 Uhr beim Verlag!

Sollten Infos auf der Titelseite erscheinen sollen, müssen diese aber schon freitagsmorgens mitgeteilt werden. Für gewerbliche Anzeigenkunden ist Redaktionsschluss auch schon freitags um 12.00 Uhr.

Bei Rückfragen steht der Verlag unter 0681-5885-0 zur Verfügung! Das erste Mitteilungsblatt im neuen Jahr erscheint am Donnerstag, den 11.1.2024!

Das Füttern der Nutria am Ommersheimer ist verboten

Aus aktuellem Anlass darf ich hier nochmals mit Nachdruck darauf verweisen. Wir haben, wie vor einigen Monaten mitgeteilt, in einem Besprechungstermin mit Landesamt für Arbeits- und Umweltschutz, der Gemeindeverwaltung und der Jägerschaft einen Maßnahmenplan entworfen. Dieser beinhaltet auch, die Tiere eben nicht direkt zu schießen, obwohl sie dem saarländischen Jagdrecht unterliegen.

Dazu wurde ein Fütterungsverbot durch die Bürgermeisterin ausgesprochen. Die entsprechend angebrachte Beschilderung wurde abgerissen und zerstört.

Zudem sehen sich z. B. Mitglieder der Fördergemeinschaft oder andere, die Mitbürger auf das Verbot hinweisen, einer teils sehr unfreundlichen Reaktion ausgesetzt.

Die Nutria ist eine invasive, damit nicht heimische Art, die sich schnell vermehrt. Zusätzliches Füttern verstärkt diesen Effekt. Die Tiere finden als Wildtiere auch im Winter selbst genügend Nahrungsmittel. Sollte eine Vermehrung festgestellt werden, wird das Jagdrecht, auch zum Schutz des Dammes, leider Anwendung finden müssen. Also darf ich an alle, die sich an den, sicherlich possierlichen, Tierchen erfreuen, das Füttern einzustellen, auch zum Schutz der Tiere.

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